Nachweissystem

Biomethannachweise werden auf Basis von Einspeisemessdaten von Verteilernetzbetreibern nach der Datenübernahme aus dem Bilanzgruppensystem des Bilanzgruppenkoordinators, im Folgemonat der Produktionsperiode, je Anlage erstellt. Biomethanproduzenten sind dazu verpflichtet, Daten zur Zugabe von Additiven im Registersystem einzutragen. Die Biomethannachweise enthalten Informationen über Netto-Energiemengen aus erneuerbarem Biomethan. Die Angaben zum Einsatz von Additiven werden im jährlichen Audit des Gutachters geprüft.

Nach der Nachweisausstellung für die registrierten Biomethananlagen können diese Biomethannachweise von externen Gutachtern begutachtet werden und mit Meldevermerken versehen werden. Die Biomethannachweise werden zuerst auf den Konten der Anlagenbetreiber ausgestellt, und können in der Folge zwischen Registernutzern transferiert werden. Es können auch Teile der Energiemengen des Originalnachweises (auf kWh- oder MWh-Basis) transferiert werden.

Nachweiskalender

Die entsprechenden Termine bezüglich der Eingabefristen für Additive, der Nachweiserstellung und der Handelbarkeit von Nachweisen, entnehmen Sie bitte dem veröffentlichten Nachweiskalender.

Ökostromförderung

Grundlage für die Förderung durch die Ökostromabwicklungsstelle in Österreich ist, dass der Förderwerber ein Verstromerkonto einrichtet. Dieses Konto registriert zusätzliche Informationen und Stammdaten, um die KWK Anlage zu beschreiben und eindeutig zu identifizieren. Zur Anforderung des Ökostromeinspeisetarifs müssen Nachweise vom Verstromerkonto auf das Konto der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG transferiert werden.

Um eine verlässliche Nachweisdokumentation zu ermöglichen, wurde beim Registeraufbau hoher Wert auf Qualität und Sicherheit gelegt.