Biomethanverstromungsanlagen

Gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit Standort in Österreich können im Biomethan Register Austria als „Biomethanverstromungsanlage“ registriert werden. Diese Rolle dient hauptsächlich Verstromungsanlagenbetreibern, welche im Zuge der Verstromung von zuvor in das Erdgasnetz eingespeisten Biomethan ein entsprechendes Förderinteresse gegenüber der Ökostromabwicklungsstelle geltend machen wollen.

Mit Aktivierung des Registerkontos können, Biomethannachweise von registrierten Biomethananlagenbetreibern auf das Konto des KWK-Betreibers transferiert werden. Zur Förderung gelangende Nachweise müssen vom KWK-Betreiber an das für die Ökostromabwicklungsstelle im Biomethan Register Austria eingerichtete Konto transferiert werden.

Förderungen der Ökostromabwicklungsstelle können gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Ökostromgesetzes 2012 grundsätzlich nur für solche Biomethanmengen erlangt werden, deren zugrunde liegende Biomethannachweise über die vom Ökostromgesetz 2012 geforderten Qualitätsvermerke, welche von unabhängigen Gutachtern nach entsprechender Begutachtung dem jeweiligen Biomethannachweis hinzugefügt werden können, verfügen.

Solche Vermerke können wahlweise für einzelne Nachweise oder gesammelt für bestimmte Biomethanchargen hinzugefügt werden. Zu beachten ist jedenfalls, dass der Gutachter im Biomethan Register Austria der jeweiligen Biomethan-Einspeiseanlage – nicht jedoch der KWK-Anlage – zugeordnet sein muss. Die Zuweisung kann über ein entsprechendes Formular beim Registerführer beantragt werden. Da das Biomethan Register Austria lediglich der operativen Abwicklung der beschriebenen Prozesse dient ist es unter Umständen erforderlich, dass Biomethan-Einspeiseanlagenbetreiber und Gutachter gesonderte Verträge abschließen.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich Gutachten und unseren Dokumentationen, sowie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Funktionsbeschreibung und im Bereich Gutachter.