Nachweisführung

Der Ablauf der Nachweisführung im Biomethan Register im Überblick

  1. Jede einspeisende Biomethananlage ist beim Bilanzgruppenkoordinator registriert.
     
  2. Ein Biomethanproduzent speist das produzierte und aufbereitete Biomethan in das Erdgasnetz ein.
     
  3. Der Netzbetreiber misst die Einspeisemenge und übermittelt den Messwert im Rahmen des Clearings am Monatsende an den Bilanzgruppenkoordinator.
     
  4. Der Bilanzgruppenkoordinator als Registerführer nutzt diese Daten für das Clearing aber auch darüber hinaus auch, um die entsprechende Energiemenge des Biomethans zu dokumentieren und auf Biomethannachweisen für den Anlagenbetreiber auszustellen.
     
  5. Diese Generierung von Nachweisen findet im Folgemonat der Produktionsperiode nach dem Clearing des Bilanzgruppenkoordinators statt. Dabei werden Additive (z.B.: Propan) berücksichtigt, da nur Netto-Energiemengen des erneuerbaren Biomethans ausgestellt werden.
     
  6. Die elektronischen Nachweise können im System des Biomethan Registers zwischen den Teilnehmern, unabhängig des Prüfstatus, transferiert werden.
     
  7. Ein Gutachter (Sachverständiger) prüft Anlage und Produktion und bestätigt die Menge, das Eigenschaftsprofil und die Herkunft des Biomethans im Biomethan Register. Diese Prüfung erfolgt in Abhängigkeit von einer etwaigen Förderstelle.
     
  8. Als Grundlage der Ökostromförderung müssen begutachtete Nachweise von den Verstromungsanlagenbetreibern (KWK) auf das Konto der Ökostromabwicklungsstelle transferiert werden. Siehe dazu Regelungen in den Verträgen der Ökostromabwicklungstelle OeMAG.  
     
  9. Verbraucher, die Nachweise erworben haben, legen diese Nachweise nach eigenem Ermessen nach Verwertung des entsprechenden Biomethans still, und entziehen diese somit endgültig der Registerdatenbank und damit dem Energiemarkt.
     
  10. Nach Stilllegung erhält der Eigentümer des Nachweises vom Registerführer AGCS auf Anfrage eine Bestätigung der Stilllegung (Stilllegungsnachweis), welche für die Berichterstattung durch den Verbraucher - insbesondere zum Jahresbericht, Wirtschaftsprüfung, Biomethanbetankungen, Beantragung von gesetzlichen Erstattungen und Vergütungen etc. - herangezogen werden kann.
     

Ein Muster des Registerauszugs finden Sie hier.