Qualität und Sicherheit

International anerkannte Zertifizierungen

AGCS legt bei ihren Tätigkeiten höchsten Wert auf Sicherheit und Integrität. Dem entsprechend verfügt AGCS über international anerkannte Zertifizierungen in den Bereichen Qualität und Sicherheit, welche ebenfalls für das Biomethan Register Austria zur Anwendung kommen:

AGCS Gas Clearing and Settlement AG wurde DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO/IEC 27001 : 2013 zertifiziert.

Das IT-gestützte Kontensystem des Biomethan Register Austria sichert die eindeutige und lückenlose Mengen- und Eigenschaftsnachverfolgung für alle Eigentumsübergänge, welche im Register stattfinden.

Rollen im Biomethan Register Austria

Durch die spezifische Rollenverteilung der Marktteilnehmer herrscht eine genaue Zuteilung von Rechten für unterschiedliche Registerfunktionen. Vor allem um die Massenbilanzierung bei Eigentumsübergängen nachzuweisen, müssen alle Marktteilnehmer auch Teilnehmer des österreichischen Gasmarktmodells sein. Die fünf Rollen umfassen:

  • Biomethananlagenbetreiber:
    Inhaber von Anlagen, welche ins Erdgasnetz einspeisen
  • Biomethanverstromungsanlagenbetreiber:
    Inhaber von Anlagen, die Biogas (Biomethan, bezogen aus dem Gasnetz) für die Stromerzeugung nutzen und im Sinne des Ökostromgesetzes 2012 einen Förderanspruch geltend machen.
  • Registernutzer (Händler):
    Unternehmen, die mit Biomethannachweisen handeln möchten bzw. die Biomethan an Verbraucher vermarkten und als Marktteilnehmer im österreichischen Gasmarktmodell registriert sind.
  • Gutachter:
    • Unternehmen oder Personen, die als ziviltechnischer Gutachter iSd § 8 Abs 3, dritter Satz, ÖSG 2012 tätig sind und die im Biomethan Register registrierte Anlagen begutachten.
    • Unternehmen oder Personen, die zur Ausweisung von Nachhaltigkeitskriterien iSd § 25-31 RED II und für den Zweck der Gaskennzeichnung iSd § 130 GWG 2011 tätig sind und die entsprechenden Befähigungsnachweise Rahmen der Registrierung bekanntgegeben haben und die im Biomethan Register registrierte Anlagen begutachten.
  • Spezifische Rollen (OeMAG):

    Förderstellen oder Behörden, welche eine Aufgabe im Rahmen des Biomethanmarkts übernehmen, können spezifische Rollen im Biomethan Register Austria einnehmen. Somit nimmt die „Ökostromabwicklungsstelle AG (OeMAG)“ eine solche spezifische Rolle ein und ist mit einem eigenen „OeMAG-Konto“ im Registersystem vertreten. Die Ökostromabwicklungsstelle AG (OeMAG) ist die vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit mit dem bundesweiten Betrieb der Ökostromabwicklungsabwicklungsstelle betraute Stelle.

Eigentumsübergänge - Übertragung von Nachweisen

Die im Biomethan Register erstellten Nachweise für eingespeiste Energiemengen von Biomethan, können durch Transferfunktionen zwischen Marktteilnehmern in beliebiger Größe übertragen werden, dabei sind Überträge von Energiemengen in beliebiger Größe (kWh- oder MWh-Basis) möglich.

Im Rahmen dieser Übertragung werden alle Eigenschaften des Originalnachweises, wie Einspeisepunkt, einspeisende Anlage und die spezifischen Eigenschaften der Anlage selbst, mit übertragen. Jeder Nachweis, Originalnachweis mit gesamter Produktionsmenge sowie jeder Teilnachweis davon, beinhaltet die Eigenschaften und wird mittels eindeutiger Identifikationsnummer im Biomethan Register geführt.

Für den Registerführer ist zu jedem Zeitpunkt die Nachverfolgung der Nachweise von der Ersterstellung bis zum Letzteigentümer möglich.

Qualitätssicherung im Biomethan Register

AGCS stellt Qualität durch ein mehrstufiges Begutachtungssystem sicher:

  • Biomethannachweise werden vom unabhängigen Bilanzgruppenkoordinator ausgestellt. Der Bilanzgruppenkoordinator nimmt eine neutrale, unabhängige Position im Energiemarkt ein. Diese Ausstellung erfolgt auf Basis der Messwerte, welche von den Netzbetreibern an den Bilanzgruppenkoordinator übermittelt werden.
  • Vor der Generierung der Nachweise überprüft der Bilanzgruppenkoordinator die Energiemengen auf Plausibilität.
  • Biomethanproduktionsanlagen werden von unabhängigen Gutachtern im Rahmen eines Initialaudits geprüft.
  • Biomethannachweise werden von unabhängigen Gutachtern im Rahmen eines jährlichen Audits überprüft. Gutachter erhalten vom jeweiligen Biomethananlagenbetreiber Zugriffsrechte auf deren ausgestellte Biomethannachweise. Folglich können diese berechtigten Gutachter Meldevermerke in den entsprechenden Biomethannachweisen setzen. Auch das Anfügen eines Gutachtens in PDF-Format an die entsprechenden Biomethannachweise ist im Registersystem möglich.

Die Einhaltung der technischen Sicherheitsstandards erfolgt durch folgende Kriterien:

  • personalisierter Zugang mit Passwort ausschließlich für vom Kontoinhaber bevollmächtigte Benutzer,
  • ausschließlicher Zugriff über verschlüsselte Verbindung (SSL).